Kriterien für die pan-European Vegetarian Seal «V» Die folgenden Produkte sind nicht kennzeichnungspflichtig-Europäischen Vegetarier-Zeichen «V»: 1. Animal Fleisch (Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte). 2. Stoffe aus Knochen gewonnen, Fleisch oder (in Suppen, Soßen oder anderen Produkten). 3. Tierische Fette (außer Milchfett) und Butter oder Margarine mit Fischöl oder ähnlichen Zutaten Nudeln in Blätterteig und zum Braten oder Backen, sowie Pfannen schmieren, Auflaufform, und alle anderen Anwendungen. 4. Gelatine und andere Gelee-bildenden Stoffen und tierischen Ursprungs. 5. Andere Produkte enthalten Zutaten von geschlachteten Tieren stammt. 6. Nedieticheskie Eier. Spezielle Zutaten: Käse Gewöhnlich daher aus traditionellen und Labmagen abgeleitet von Kälbermagen Enzym nicht akzeptabel. Vegetarische Käse enthalten pflanzliche oder Mikro-biotische Enzyme sind geeignet für Kennzeichnung. Fette und Öle Muss Herkunft vegetarisch sein. Margarine sollte überprüft werden, weil Fette aus tierischen produzierte können Zutaten enthalten, und die Vitamine A und E, die durch Gelatine stabilisiert werden kann, sowie Vitamin D, das kann passieren, Schafe schlachten, um Lanolin - diese Zutaten sind nicht akzeptabel. Honig Akzeptabel ist aber nicht geeignet für vegane Produkte. Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Essig. Vorbehaltlich einer Überprüfung. Sie können gereinigt werden Gelatine, Eiweiß (in der Regel nedieticheskim), Fisch-Leim (gewonnen aus den Flossen des Störs) oder Chitin (Schotter Schalen von Krebsen und Hummern) - nicht akzeptabel. Serum Es eignet sich nur, wenn es welche sind eingegangen ist aus der vegetarischen Küche von Käse, mikro-biotische oder pflanzlichen Labmagen. Worcester-Sauce Oft enthält Anchovis - ist Gegenstand der Nachprüfung. Additives Gegenstand der Überprüfung, die wegen ihrer möglichen tierischen Ursprungs. |
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